Unsere Satzung
Am 29. September 2024 wurde unser Verein von den Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen. Die Gründungsmitglieder verständigten sich auf die Satzung unseres Vereins und wählten den Gründungsvorstand.
Jede natürlich oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2,50 Euro pro Monat, für Jugendliche bis 18 Jahre und Auszubildende sowie Studenten/Studentinnen bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt der Mitgliedsbeitrag 1,25 Euro pro Monat. Der Beitrag für Unternehmen und institutionelle Mitglieder ist mit dem Vorstand abzustimmen. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils als Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ab dem Termin der Aufnahme in den Verein erhoben.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand beantragt werden und der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.